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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Dreigeschossiges, giebelständiges Wohn- und Geschäftshaus mit massivem Erdgeschoss aus Bruchstein und Fachwerkobergeschossen. Der Giebel des Hauses wird durch ein großes Zwerchhaus, das in einem Giebel mit Krüppelwalm endet, gesprengt und überhöht. Die im übrigen schlichte, verputzte Fassade ist im Erdgeschoss durch profilierte und geohrte Fensterlaibungen und eine aufwändige Türbekrönung strukturiert. Die Tür verfügt über profilierte Sandsteineinfassungen, die scharrierte Pfeiler imitieren, die in stilisierten Blattkapitellen mit ionischem Volutenabschluß enden. Sie flankieren eine mit Blattgirlanden, Blüten und einer Maske verzierte Gebälkzone. Das Fledermausfenster im Oberlicht der Tür wird von stark profilierten und verkröpften Sandsteinen gerahmt, die wiederum von Voluten und Blattwerk flankiert sind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |