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Bedeutendes Fachwerkwohnhaus in städtebaulich wichtiger Lage. Der Kernbau, noch des 17. Jhs., durch einen späteren Anbau verunstaltet, jedoch in seiner Substanz erhalten. Entstanden um 1690 mit fibelartigen Schneckenornamenten auf den Eckständern und genasten Gegenstreben. Die ursprüngliche Fensterteilung in den Gefachen noch erkennbar. An der Traufseite Fachwerk teilweise im 19. Jh. erneuert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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