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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Im Jahre 1779 wurde das Vorgängerhaus von einem Brand stark beschädigt. Schon bald nach 1779 wurde das Haus, das die städtebaulich wichtige Ecke zwischen dem Fischmarkt und dem Domplatz markiert in klassizistischen Formen mit spätbarocken Anklängen erneuert. Das viergeschossige, zum Domplatz sechsachsige, traufständige, verputzte Fachwerkgebäude mit seinem breiten Zwerchhaus ist das einzige Gebäude dieser nahezu gleichzeitig entstandenen Bauzeile, das noch weitgehend in Rokokoformen verziert wurde. Segmentbogenfenster mit profilierten Rahmen, Putzkartuschen in den Brüstungen und eine Eckquaderung aus Putz zeigen ein Haus am Übergang vom Spätbarock zum Klassizismus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |