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Im Jahre 1925 wurde das Gebäude für die Kleinsiedlungsgesellschaft des Kreises Wetzlar errichtet und sollte fünf Familien aufnehmen. Das Gebäude besteht aus zwei giebelständigen, zweigeschossigen, verputzten Wohnhäusern mit Ecklisenen und verschieferten Giebeln mit Fußwalmen, die über einen traufständigen Gelenkbau miteinander verbunden sind. Der Gelenkbau tritt gegenüber den Eckbauten leicht zurück. Im Erdgeschoß verfügt er über rundbogige Wandvorlagen, die auf flachen Putzpfeilern ruhen und den Eindruck einer nachträglich verschlossenen Durchfahrt erwecken sollen. Das verschieferte Dachgeschoß wird durch ein großes Zwerchhaus belichtet. Zum Gesamtplan des Hauses gehört auch hier die Bruchsteineinfassung des kleinen Vorgartens.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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