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Hofreite, das Wohnhaus um 1800 mit zweiläufiger Freitreppe und Tür aus der Zeit. Erhaltene Überdachung mit Taubenschlagausflug über dem Portal. Gutes, konstruktives Fachwerk in sehr gutem Zustand über Steinsockel. Parallel gegenüber traufständig Scheune der gleichen Zeit; ursprünglich erhaltenes Vordach, kleinere Stall- und Wirtschaftsgebäude. Kulturdenkmal wegen seiner künstlerischen Bedeutung und der vollständigen Ausstattung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |