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Das zweigeschossige, giebelständige ehemalige Einhaus verfügt über ein massiv gemauertes Erdgeschoss aus dem späten 19. Jahrhundert und ein älteres Fachwerkobergeschoss aus dem späten 18. Jahrhundert. Sowohl die ehemals rückwärtig direkt an das Haus anschließende als auch die den Hofraum rückwärtig abschließende Scheune wurden inzwischen durch Wohnhäuser ersetzt. Dennoch zeigt die Baugruppe als Gesamtheit noch immer den Charakter der kleinen bäuerlichen Hofanlagen des 18. und 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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