Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das große, dreigeschossige, traufständige Gebäude mit großem Zwerchgiebel wurde anstelle eines kleineren Wohnhauses, einer bäuerlichen Hofstelle, im Jahre 1910 errichtet. Der zweiachsige, verputzte Baukörper erhebt sich über einem flachen Sockelgeschoss. Das zweite Obergeschoss wurde in Fachwerk errichtet, dessen flache Streben mit Winkelhölzern das barocke Fachwerk der Innenstadt zitieren. Das Gebäude ist ein Dokument für das Eindringen städtischer Bauformen in den ländlichen Bereich in der Zeit nach der Wende zum 20. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |