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Wohnhaus; verschindelter Fachwerkbau um 1800 mit original erhaltener Fachwerkstruktur und mächtigen Dimensionen unmittelbar am Beginn des historischen Ortskerns. Der Bau wirkt stark in den Straßenraum hinein und betont eine Zäsur im Straßenablauf. Zur originalen Ausstattung des Hofes gehört ein schmiedeeisernes Eingangstor aus der Zeit um 1890.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |