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Das schmale, dreigeschossige, zweiachsige, traufständige Fachwerkhaus mit großem Zwerchhaus ist in einem rein konstruktiven Gefüge mit Schwelle-Rähm-Streben, die die Bauzeit ins frühe 18. Jahrhundert verweisen, errichtet worden. Allein die Schwellen sind mit Profilstäben und Kehlen versehen. Das Gebäude bildet eine bauliche Einheit mit dem Nachbarhaus Nr. 18 und wurde 1986 mit einem Zwerchhaus versehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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