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Das überwiegend in Nadelholz errichtete, schmale, dreigeschossige, traufständige, verputzte Fachwerkhaus bildet eine Einheit mit der Nr. 16. Die glatte Fassade ist durch die gleichen einfach profilierten barocken Fensterrahmen gegliedert wie das Nachbarhaus Nr. 16.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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