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Das dreigeschossige, traufständige, verputzte Fachwerkhaus gehörte 1740 einem Hofrat Frech, der dieses in seiner Größe die Dimensionen der umgebenden Bebauung sprengende Gebäude wohl kurz zuvor hier hat errichten lassen. Die sechsachsige, leicht asymmetrisch gegliederte Fassade war offenbar ursprünglich breiter geplant und sollte wohl das Haus Nr. 6 mit umfassen. Durch die verkleinerte Ausführung ging die für den Barock sonst typische Symmetrie der Fassade verloren. Auch das sehr große, nahezu die gesamte Breite des Gebäudes einnehmende Zwerchhaus mit hohem Dreiecksgiebel ist nach rechts leicht aus der Symmetrieachse verschoben. Die schlichte Fassade ist nur durch die profilierten Fensterrahmen und die Türlaibung mit ihrem Wellenfries im Kämpfer verziert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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