Ernst-Leitz-Straße 20, Foyer mit Treppenhaus
Ernst-Leitz-Straße 20, Verwaltungsgebäude
Ernst-Leitz-Straße 20, Foyer mit Treppenhaus
Ernst-Leitz-Straße 20, Luftaufnamhe
Ernst-Leitz-Straße 30
Ernst-Leitz-Straße 20, Foyer mit Treppenhaus
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Ernst-Leitz-Straße 30
  • Ernst-Leitz-Straße
Verwaltungsgebäude der Firma Leica
Flur: 17
Flurstück: 219/14, 38/22

1952 begannen die Planungen für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes für die Firma Leitz. Das Gebäude sollte gegenüber den Produktionsgebäuden entstehen. Unter der Leitung von Ludwig Leitz entwarfen die Architekten Friedrich Groß und Otto Keune einen leicht geschwungenen Baukörper, der als Vierflügelanlage einen asymmetrisch geschnittenen Hof umschließen sollte, wobei der Nordflügel als niedrigerer, dreigeschossiger Abschlussbau geplant war. Aufgrund der zurückgehenden Konjunktur der Firma wurden von dieser Anlage nur der West- und der Südflügel verwirklicht. Im Mai 1954 erteilte die Stadt die Baugenehmigung und am 10.11.1955 konnte Richtfest gefeiert werden. Im Jahre 1957 bezog die Verwaltung der Firma Leitz den Bau. Nach einer Sanierung im Jahre 1994 beherbergt er heute die Stadtverwaltung der Stadt Wetzlar. Der langgestreckte Hauptbau steht den Produktionsgebäuden als Querriegel gegenüber. Hauptmerkmal des Betonrahmenbaus ist die durch schlanke Stützen gebildete Rasterfassade. Überhöht wird der Bau durch das ovale Treppenhaus, das zur Ernst-Leitz-Straße hin halbrund aus der Fassade vortritt. Dem Treppenhaus vorgelagert ist ein halbrundes, über zwei Geschosse reichendes Foyer mit einem leicht ausschwingenden filigranen Flachdach. Der Baukörper ist durch eine glasverkleidete Überführung mit den Produktionsgebäuden verbunden. Im Inneren ist insbesondere das Foyer mit seiner geschwungenen Freitreppe und einer Empore weitgehend erhalten geblieben. Die schwingende Linienführung und filigrane Verarbeitung des neuen Baustoffes Spannbeton erinnert hier an die Bauten von Gropius im Berliner Hansaviertel oder das Foyer des Hessischen Rundfunks in Frankfurt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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