Ernst-Leitz-Straße 59
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Ernst-Leitz-Straße 59
Flur: 17
Flurstück: 118/1

Das zweigeschossige, dreiachsige, massive Gebäude wurde über einem hohen, aus Bruchstein grob gefügten Sockel errichtet. Die schlichte, verputzte Fassade wird durch eine dunkel abgesetzte, ziegelsichtige Eckquaderung, ebensolche Fensterlaibungen und ein deutsches Band gegliedert. Alle Giebel sowie das Obergeschoss des rechten, traufständigen Gebäudeteiles sind in Fachwerk errichtet, das durch gebogene Fußstreben und Andreaskreuze aufwendig verziert ist. Das im letzten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts errichtete Gebäude beherbergte von Anfang an eine Gaststätte und seit 1899 eine Kegelbahn, die 1932 erweitert wurde.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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