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U-förmige Hofreite in ortsbildlich exponierter Lage. Völlig verkleidetes Wohnhaus; spätes 18. Jh., Fensterteilung ursprünglich. Große Scheunenanlage als Riegel quergestellt, um 1800. Als Abschluß kleines interessantes Fachwerkgebäude um 1800, feine Hausteinwand 1852 davorgeblendet, Giebel holzverschindelt. Hausteinwand bezeichnet "A. DAUT 1852".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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