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Fachwerkhofreite in ortsbildlich wichtiger Lage an einer Einmündung von der unbebauten Landschaft in den Ort und der Gabelung Mühlstraße/Untergasse. Wirtschaftsgebäude bedeutungslos, nur für das Ortsbild wirksam. Das Wohngebäude verkleidetes Fachwerk, 17./18. Jh., mit profilierten Steinstockfenstern des 17. Jhs. im hinteren Bereich, modern gestört. Der Bau liegt mit seinem Giebel zur Straße und bildet mit der daneben liegenden Gruppe eine Einheit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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