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Das zweigeschossige Wohnhaus auf unregelmäßigem Grundriss wurde 1903 von der Firma J.G.Müller für den Großherzoglichen Dammmeister Sack aus Worms errichtet. Die beiden hell verputzten Vollgeschosse werden lediglich durch die dunkel abgesetzten, stark geschwungenen Fensterlaibungen gegliedert. Prägend für die Optik des Gebäudes sind die an der linken Fassadenseite angeordnete Auslucht und die mit einem dichten Fachwerkgefüge mit Fächerrosetten und Rautenfüllungen versehenen Giebel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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