Frankfurter Straße 76
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Frankfurter Straße 76
Flur: 39
Flurstück: 36/3

Das Architekturbüro Schmidt & Rudiger übernahm im Jahre 1925 den Auftrag zum Bau einer Scheune für den Landwirt Jacob Frech. Noch im gleichen Jahr wurde von den Architekten ein Nachtragsantrag für ein Wohnhaus eingereicht. Die auf einem L-förmigen Grundriss errichtete Scheune verfügt über ein Drempelgeschoss in Fachwerk unter einem steilen Satteldach. Das Wohnhaus wurde als Kopfbau vor dem kürzeren Schenkel der Scheune errichtet. Es handelt sich bei dem Gebäude um ein eingeschossiges verputztes Wohnhaus über einem Bruchsteinsockel mit steilem Satteldach und großem verschieferten Zwerchhaus unter einem Dreiecksgiebel. Wohnhaus und Scheune variieren für Wetzlar typische Bauformen und schaffen so eine vollständige Hofanlage im Heimatstil. Das Wohnhaus ist bis heute weitgehend unverändert. In die Scheune wurden 1969 Lagerräume und Büros eingebaut, die 1981 in Wohnungen umgewandelt wurden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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