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Unregelmäßige Hofreite. Das Wohnhaus ebenfalls wie die Nachbarhäuser gestaffelt, der Straßenbiegung angepaßt. Das Fachwerk einfach konstruktiv aus der Zeit um 1800, der hintere Hausteil später angefügt. Parallel dazu kleines reizvolles Stallgebäude, ebenfalls in Fachwerk. Im Hintergrund als großer Riegel die Scheune. Ursprüngliche Hofpflasterung ebenfalls erhalten. Die Giebelfront in Kunststoffplatten verkleidet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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