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Das zweigeschossige, dreiachsige Wohnhaus, das im Jahre 1905 durch Gerhard Groh errichtet wurde, ist geprägt durch seine aufwändige Ziegelverblendung. Der dreiachsigen Hauptfassade ist an der rechten Seite ein pilasterflankierter Risalit mit geschweiftem Knickgiebel vorgestellt, dessen Erdgeschoss mit einem polygonalen Vorbau versehen wurde. Ursprünglich sollten sowohl die Hauptfassade als auch der polygonale Vorbau und der große Zwerchgiebel vollständig verputzt werden. Die Fassadengliederung sollte hier über Putzlisenen und eine stark geschwungene Giebelverblendung erfolgen. Diese geschwungenen Jugendstilformen wurden jedoch bei der Ausführung aufgrund anderer Materialwahl verändert. Ein Traufgesims aus schräggestellten Ziegeln und dunkel abgesetzte Ziegelbänder wurden hinzugefügt. Die aus Volutenschnecken entspringende Rahmung des Giebels wurde beibehalten, wobei die Voluten in quadratische Formen überführt wurden. Das Gebäude ist ein Beispiel für die Umsetzung geschwungener Jugendstilformen in die tektonischen Formen eines Ziegelbaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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