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Kleine hakenförmige Hofreite, frühes 18. Jh., in ursprünglichem Erhaltungszustand mit später vorgebautem Basaltbruchsteinstallgebäude. Scheune mit Hausteinsockel und altem Scheunentor. Giebelständiges Wohnhaus, leicht versetzt der Straßenkrümmung folgend auf rustiziertem Basaltbruchsteinsockel, z. T. ursprüngliche Pflasterung. Einfache Kleinbauernhofreite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |