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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das dreigeschossige, giebelständige Fachwerkhaus wurde hier im Jahre 1734 errichtet. Die Hauptfassade zeigt noch deutlich für die Bauzeit recht altertümliche Konstruktionsformen. Dreiviertelstreben mit gegenläufigen Fußbändern und Winkelhölzern an den Bund- und Eckständern und leichte Geschossüberstände verweisen den Bau eher in die Zeit der Wende zwischen dem 17. und 18. Jahrhundert. Das weitgehend ungestörte barocke Fachwerkgefüge mit seinen profilierten und im ersten Obergeschoss mit einer Inschrift versehenen Schwellen unter einem Giebel mit Halbwalm dokumentiert einen für die Lage in einer Seitengasse aufwändigen Bautyp.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |