Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Im Jahre 1704 ließ der Gerber Johann Georg Münch das kleine Fachwerkhaus auf einem hohen, vermutlich älteren Bruchsteinsockel am unteren Ausgang der Gürtlergasse errichten. Die wenigen Zierformen des kleinen, zur Gürtlergasse traufständigen Hauses beschränken sich auf Mannfiguren am Bundständer und zum Teil recht steilen Streben sowie eine Inschrift an der Schwelle zum Obergeschoss. In der Brüstung eines Fensters im Obergeschoss befindet sich zudem eine Inschriftentafel mit den Initialen des Erbauers und dem Handwerkszeichen der Rotgerber.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |