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Bis in das 19. Jahrhundert hinein war die Neustadt nur entlang der ebenso genannten Hauptstraße mit einer dichten Bebauung versehen. Insbesondere der weite Bereich südlich der Hauptachse bis zur ehemaligen Mauer der Vorstadt war noch um 1800 vollkommen unbebaut. In der Zeit um 1800 entstand in diesem von Feldfluren geprägten Bereich das Gemeindehaus der Neustädter Gemeinde. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus, dessen linke Traufwand im Erdgeschoss aus Resten der alten Stadtmauer der Neustadt besteht. Im übrigen ist das Gebäude schmucklos in einem schlichten Fachwerkverband mit Schwelle-Rähm-Streben abgezimmert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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