Hauser Gasse 17
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Hauser Gasse 17
Flur: 8
Flurstück: 82/14

Im Jahre 1782 begann man im Auftrag des Reichskammergerichts mit dem Bau eines Kammergerichtsarchivs. Nach einer Bauverzögerung von mehreren Jahren aufgrund von Problemen mit den Wetzlarer Handwerkern wurde die Arbeit erst im Jahre 1787 von Handwerker aus Aschaffenburg wieder aufgenommen. Der Bau verzögerte sich durch Schäden am Fundament, so dass der Rohbau erst 1792 fertiggestellt werden konnte. Um 1800 hatte das Haus noch immer nur ein Notdach. Im Zuge der Napoleonischen Kriege und der Auflösung des Reichskammergerichts hatte das Gebäude ab 1806 keine Funktion mehr. Nachdem Wetzlar 1815 Preußen zugeschlagen worden war, verkaufte die Stadt 1818 das Haus an den preußischen Staat. Es dauerte jedoch noch bis 1840, bis es mit einem festen Dach versehen war. Im Jahre 1852 zog das Kreisgericht in das Haus ein und es folgten weitere Baumaßnahmen, die sich bis zur endgültigen Fertigstellung des Gebäudes 1856 erstreckten. Nach dem Abzug des Kreisgerichts diente das Haus seit 1879 als Sitz des Amtsgerichts Wetzlar. Bei dieser Funktion blieb es bis 1911. Erhebliche Umbauten im Inneren folgten, bevor das Rathaus der Stadt Wetzlar 1912 einzog. Das dreigeschossige, massive Gebäude wurde an einem steil zur Lahn abfallenden Hang mehrere Meter aus dem Straßenraum der Hauser Gasse zurückgesetzt errichtet. Durch den Höhenunterschied zwischen Hauser Gasse und Rathaus wirkt das Gebäude im Straßenraum zweigeschossig. Dem traufständigen Baukörper ist ein Risalit vorgelagert, der durch flache Wandvorlagen, Pilaster, profilierte Gesimse und einen flachen Dreiecksgiebel gegliedert ist. Eine Freitreppe bildet den Zugang zur Eingangshalle. Im Obergeschoss markiert ein großes, rundbogiges Zwillingsfenster die Gebäudemitte. Alte Fotos zeigen, dass der Risalit durch eine heute nicht mehr vorhandene farbige Fassung hervorgehoben war. Der Hauptbaukörper unter einem flachen Satteldach wird lediglich durch flache Wandvorlagen gegliedert. Die dunkel abgesetzten, sandsteingerahmten Fenster sind im Erdgeschoss mit Segmentbögen versehen und im Obergeschoss mit profilierten Gebälken flach geschlossen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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