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Das gegen Ende des 17. Jahrhunderts durch das Marienstift errichtete zweigeschossige Fachwerkhaus befindet sich auf einem gegenüber dem Straßenniveau um mehrere Meter erhöhten Plateau. Das von Anfang an verputzte Gebäude ging 1760 in den Besitz des Kammergerichtsassessors Johann Caspar von Albini über. Später waren die Gastwirtschaft "Domschenke" und ein Jugendzentrum in diesem Gebäude untergebracht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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