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Hofreite in Fachwerk, die Wirtschaftsgebäude teilweise im Erdgeschoß massiv erneuert, im Obergeschoß Fachwerk aus der Zeit um 1800. Ziemlich geschlossen erhaltene Anlage, die sich in das Gesamtbild der Straße einreiht. Das Wohnhaus hart an die Straße gerückt, einfaches konstruktives Fachwerk mit flachem umlaufenden Karnies um 1800.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |