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In den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts siedelte sich die Mitteldeutsche Riemenfabrik hier an und erwarb bis in das erste Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts sukzessive alle, heute vom Hausertorwerk bebauten Grundstücke. Der heutige Baubestand aus den ersten zwei Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts ging nach dem Bankrott der Riemenfabrik an die Firma Leitz über, die hier ab 1924 unter der Leitung von Oskar Barnack die Leica produzierte. Später wurde in den Gebäuden die Ausbildungswerkstatt für Mechaniker eingerichtet. 1906 wurde gegenüber dem Abzweig der Haarbachstraße eine Fertigungshalle errichtet, an die Wilhelm Witte 1911 westlich ein Kesselhaus anbauen ließ. Schon 1913 jedoch ließ die Riemenfabrik von Gerhard Groh eine vollständige Neuplanung erstellen, die aber erst nach dem Ende des Ersten Weltkrieges erheblich erweitert unter der Leitung von Gustav Hamann aus Gießen errichtet wurde. Der westliche Gebäudeteil zeigt sich heute als dreigeschossiger, traufständiger Massivbau mit einem in der Mitte durch ein Zwerchhaus mit geschweiftem Giebel geteilten Mansarddach. Die beiden oberen Geschosse sind durch flache Pilaster in Ionischer Ordnung in kolossaler Gliederung in fünf Abschnitte geteilt. Das Rundbogenportal an der rechten Gebäudeseite wird von zwei ionischen kannelierten Säulen flankiert, die ein einfaches Gebälk tragen. Ein weiterer Gebäudeteil, der sich weiter östlich an der Hausertorstraße befand, wurde im Zuge der Umbauphase des Jahres 1918 äußerlich leicht verändert. Dieser Bauteil besteht aus einem dreigeschossigen massiven Baukörper mit neunzehn Fensterachsen und einem asymmetrisch angeordneten Risalit, dessen oberer verschieferter Abschluss oberhalb des Mansardgeschosses ehemals mit einer spitzen Turmhaube versehen war. Östlich an diesen Bauteil anschließend, wurde im Jahre 1922 ein Pförtnerhaus mit drei großen rundbogigen Toren angebaut. Der östlich an die Toreinfahrten anschließende Bauteil gleicher Bauzeit entspricht in seiner Fassadengestaltung einer schlichteren Variante des westlichsten Bauteils.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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