Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Hakenförmige Hofreite auf schmalem Grundriß am Ende der Gesamtanlage in städtebaulich prominenter Situation an der Ecke Geyergäßchen. Das Wohnhaus in seinen Fachwerkteilen holzverschindelt mit leichten Geschoßübersetzungen und original erhaltenem Fachwerk, an den Fenstern ablesbar. Entstanden 2. Hälfte 18. Jh., die Scheune ebenfalls 18. Jh. mit breitem Eichenholzfachwerk, ornamental angeordneten Streben und Resten ursprünglichen Stipp-Putzes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |