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Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts sind die beiden Vorstädte Langgasse und Neustadt als eigenständige Siedlungen nachweisbar, die bald darauf über eigene Gemeinden, also Vertretungen der Bewohner, verfügten. Diese Gemeinden errichteten sich im Laufe der vergangenen Jahrhunderte Versammlungshäuser, die noch heute erhalten sind. Neben dem Gemeindehaus der Neustadt, das um 1800 an der Hainstraße erbaut wurde, ist auch noch das weitaus ältere Gemeindehaus der Langgasse aus dem Jahre 1664 in Teilen erhalten. Über einem weitgehend veränderten Erdgeschoss erhebt sich ein Fachwerkobergeschoss mit einer sehr weiten Ständerstellung und den für das 17. Jahrhundert typischen, gebogenen und sehr schrägen Streben, die an den Bundständern teilweise Mannfiguren bilden. Zierformen hat das traufständige Gebäude mit seinem großen Zwerchhaus außer profiliertem Rähm und Schwelle zwischen dem Erd- und dem Obergeschoss keine.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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