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Große u-förmige Hofreite in ortsbildlich wichtiger Lage. Die Wirtschafts- und Stallgebäude auf massivem Sockelgeschoß, teilweise in Lungenstein, die Obergeschosse in Fachwerk. Sockel des Wohnhauses in Basaltbruch mit bausteingequaderten Kanten und Belüftungsöffnungen. Der Fachwerkaufbau in einfachem, geraden konstruktiven Fachwerk mit schwachem scharfgeschnittenen Karnies.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |