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Das dreigeschossige Fachwerkdoppelhaus aus der Zeit um 1700 ist aus zwei unterschiedlichen Gebäudeteilen zusammengefügt. Der wenig ältere linke Hausteil verfügt über ein gemauertes Erdgeschoss, über dem sich das einfache konstruktive Fachwerk erhebt, das in einem Satteldach mit großem Zwerchhaus endet. Der um weniges jüngere rechte Gebäudeteil wurde in Fachwerk über einem Bruchsteinsockel errichtet. Auch hier sind die Fassaden von rein konstruktivem Fachwerk des frühen 18. Jahrhunderts geprägt. Beide Gebäudeteile lehnen sich mit den Rückseiten an die Stadtmauer an und benutzen diese in den unteren Geschossen mit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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