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Die heutige Straße Johanneshof ist nach einer alten Flurbezeichnung benannt. Noch im Jahre 1911 gab es hier lediglich einen Weg, der, parallel zur Nauborner Straße verlaufend, von der Stoppelberger Hohl abzweigt. Im Jahre 1926 befand sich lediglich ein Gebäude im Anschluss an die Stoppelberger Hohl. Erst in den frühen 30er Jahren des 20. Jhs. wird am Johanneshof verstärkt gebaut. Jedoch noch gegen Ende der 1930er Jahre befanden sich hier außer einer Siedlung des Spar- und Bauvereins nur wenige freistehende Wohnhäuser. Die geschlossene Bebauung entstand erst nach dem Zweiten Weltkrieg.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |