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Geschlossene u-förmige Hofanlage, das Wohngebäude asbestzementverschindelt mit übersetzten Geschossen, 18. Jh., im Fachwerk relativ ungestört. In wichtiger städtebaulicher Lage gegenüber einer Straßeneinmündung. Dazu gehört ein interessantes Stallgebäude aus Basaltbruchstein mit Hausteineckquadern und Belüftungen als Okuli ausgebildet. Der Giebel in Fachwerk, ebenfalls um 1800.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |