Karl-Kellner-Ring 47/49
Karl-Kellner-Ring 47/49
Karl-Kellner-Ring 47/49
Lade Kartenmaterial...
Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Karl-Kellner-Ring 47
  • Karl-Kellner-Ring 49
Flur: 2
Flurstück: 144/6

Am Ende der 80er Jahre des 19. Jahrhunderts erwarben die Gebrüder Seibert, deren Produktion optischer Geräte stark expandierte, ein großes Grundstück zwischem dem heutigen Karl-Kellner-Ring und der heutigen Moritz-Hensoldt-Straße, um dort neue, vergrößerte Produktionsstätten und ein Wohnhaus zu errichten. Nachdem die Produktion nach 1917 sukzessive von Leitz übernommen worden war, gerieten die Gebäude in Verfall und der Kreis Wetzlar erwarb 1975 das gesamte Gebiet. Die Produktionsgebäude wurden abgerissen und lediglich das Doppelwohnhaus der Gebrüder Seibert am Karl-Kellner-Ring blieb erhalten. Das 1889 von Friedrich Schneider errichtete, teilweise verputzte Backsteingebäude besteht aus zwei giebelständigen Baukörpern, die durch einen langen, zweigeschossigen Verbindungsbau zusammengefügt werden. Der traufständige Verbindungsbau ist in der Mitte geteilt, da die beiden Brüder getrennte Wohnbereiche wünschten. Alle Bauformen des Gebäudes werden entlang dieser Trennlinie gespiegelt. Das Wohnhaus erhebt sich über einem flachen Bruchsteinsockel und ist bis zur Fensterbrüstung des Erdgeschosses ziegelsichtig. Darüber wird die verputzte Fassade durch eine in Ziegel angedeutete Eckquaderung, Ziegelbänder in Sturzhöhe der Fenster und Ziegelrahmungen der Fenster gegliedert. Die Fachwerkgiebel sind mit aufwändigen Freigespärren versehen und mit Ziegeln ausgefacht worden. In der Mitte des Hauses befindet sich im Erdgeschoss ein jeweils zweiachsiger Wintergartenvorbau in aufwändiger Fachwerkkonstruktion, über dem sich ein Balkon mit geschmiedetem Geländer erhebt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.