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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das dreigeschossige, vollständig verschieferte Fachwerkhaus aus dem Jahre 1694 wurde vom Stiftsscholaster Philipp Heinrich Friart auf stiftischem Grund inmitten eines ummauerten Hofes errichtet. Das ehemals sechsachsige Gebäude erhielt im 18. Jahrhundert einen zweigeschossigen Seitenflügel. Beide Bauteile wurden zu der Zeit mit neuen Dächern versehen. Das Zwerchhaus in der Mitte der Hauptfassade erhielt ebenfalls ein dem Seitenflügel angepasstes Dach. Das Gebäude erhebt sich auf einem älteren Bruchsteinsockel, der im hinteren Bereich zur alten Dechanei hin eine breite Mauervorlage bildet, die möglicherweise der Rest eines früheren Turmes ist. Zu dem Kanonikerwohnhaus gehört als integraler Bestandteil der ummauerte Hof mit seiner Bruchsteineinfassung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |