Kirchgasse (WZ) 4
Kirchgasse 4
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Kirchgasse (WZ) 4
Gertrudishaus
Flur: 15
Flurstück: 104/17, 16/2, 18, 82/16

Im Jahre 1910 reichte der Dalberg''sche Fond die Pläne zum Bau eines Waisenhauses ein, die ein Architekt aus Bingerbrück erstellt hatte. Die Bauleitung wurde dem bekannten Wetzlarer Architekten Karl Rudiger übertragen, der das Gebäude bis zum Jahresende 1911 fertigstellte. Die zweigeschossige Dreiflügelanlage erhebt sich über einem hohen Sockelgeschoss und umschließt einen kleinen Innenhof, der von einer Freitreppe fast vollständig eingenommen wird. Den oberen Abschluss des Gebäudes bildet ein steiles Mansarddach. Die Dekoration des Hauses reicht von stark vergröberten und tektonisch wirkenden Jugendstilformen im Bereich der Freitreppe und des Haupteinganges bis hin zu Anklängen an den Heimatstil durch die Verwendung grob bossierter Werksteine als Sockel oder die Anbringung von Schlagläden. Den bewussten Verzicht des Architekten auf historisierende Formen hob der Bauleiter Karl Rudiger im Jahre 1925 noch auf, indem er in den hinteren Bereich des Mittelbaus eine halbrunde Altarnische mit Spitzbogenfenstern zwischen schlanken Säulen mit Kelchkapitellen einbaute. Dieser Einbau wurde bei einem Umbau im Jahre 1965 wieder entfernt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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