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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das spätklassizistische, zweigeschossige, traufständige Wohnhaus wurde in den späteren 70er Jahren des 19. Jahrhunderts errichtet. Die noch bei einer Umbauplanung im Jahre 1903 vorhandenen Zierelemente sind inzwischen weitgehend entfernt worden. Die stark profilierten Gesimse der Brüstungen, des Dreiecksgiebels über dem Zwerchhaus und der mit Zahnschnitt versehenen Traufe blieben erhalten. Die ursprünglich als Oberlichter gebauten flachen Fenster unterhalb der Traufe bilden nach Entfernung der Bauzier eine Mezzaningeschoss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |