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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
In den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts wurde hier ein zweigeschossiges, dreiachsiges Wohnhaus errichtet. Das Gebäude wurde im Jahre 1904 zunächst um ein Geschoss erhöht und dann beträchtlich erweitert. Der älteste Bauteil bildet heute die durch dreieckige Wandvorlagen und einen großen Dreiecksgiebel bekrönte Gebäudemitte. Zu beiden Seiten wurde je eine Fensterachse angefügt, wobei man der rechten Hausseite einen hohen achteckigen, im obersten Geschoss quadratischen Treppenturm und einen runden Eckerker aus Fachwerk mit geschwungener Welscher Haube anfügte. Das Gebäude wird durch über den Wandvorlagen verkröpfte Gesimse geschossweise geteilt und mit einem flachen Satteldach mit Gauben unter spitzen geschwungenen Dachhauben versehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |