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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das dreigeschossige, traufständige Fachwerkhaus mit seinen leicht überkragenden Obergeschossen wurde in der Mitte des 17. Jahrhunderts wohl um 1660 von Andreas Müller erbaut. Über dem hohen, völlig umgestalteten Erdgeschoss erheben sich zwei verputzte Obergeschosse, die durch stark profilierte Rähme, Schwellen und Füllhölzer optisch voneinander getrennt sind. Das verschieferte Satteldach verfügt über ein großes Zwerchhaus mit einem durch ein breites Gesims optisch abgesetzten Giebel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |