Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das dreigeschossige, traufständige Fachwerkhaus wurde im dritten Viertel des 17. Jahrhunderts zusammen mit dem Nachbarhaus Nr. 3 errichtet. Das Gebäude gliedert sich in zwei unterschiedlich gestaltete Bauteile. Ein vierachsiger, breit gelagerter Bauteil im Anschluss an die Nr. 3 wird von einem leicht aus der Bauflucht gedrehten schmalen, zweiachsigen Gebäudeteil auf der rechten Seite flankiert. Oberhalb des im späten 19. Jahrhundert zu einem Ladenlokal umgestalteten Erdeschosses zeigt das Gebäude noch ein dichtes Fachwerkgefüge mit Mannfiguren am Bundständer sowie Streben mit Winkelhölzern und gegenläufigen Fußbändern. Alle Geschosse werden von stark profilierten Schwellen und Rähmen mit gekehlten Füllbrettern und leichten Überkragungen getrennt. Die Dachfläche wird durch zwei unterschiedlich große Zwerchhäuser gegliedert. Nur zusammen mit dem Haus Nr. 3 bilden die Zwerchhäuser eine harmonische Dreiergruppe eines großen, von zwei kleineren Zwerchhäusern flankierten Ensembles. Wie auch bei der Nr. 3 zeigen sich hier Umbauspuren aus dem 18. Jahrhundert. Im zweiten Obergeschoss wurden die Fensterachsen verändert, um im verputzten Zustand ein harmonisches Gesamtbild zu erzeugen. Der rechte Gebäudeteil ist ähnlich dem Hauptteil gegliedert, wobei hier das Fachwerkgefüge aufgrund der starken Durchfensterung einfacher ist. Der Gebäudeteil verfügt über ein die gesamte Breite einnehmendes Zwerchhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |