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Polygonale Hofreite mit ursprünglicher Einfriedung mit Sandsteinpfosten. Zur Straße giebelständiges Wohnhaus mit feinem, geometrisierenden Fachwerkformen, genasten Streben, verschalten Balkenköpfen. Im Dach ursprüngliche Schleppgaube mit Taubenschlagausflug. Entstanden um 1720. Altes Vordach erhalten. Scheune um 1800 auf massivem Sandsteinsockel. Das Wohnhaus ist Kulturdenkmal aus künstlerischen Gründen und wegen der kompletten Baudetails.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |