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Zwei dreigeschossige, traufständige Fachwerkhäuser, deren rechtes im Jahre 1722 errichtet wurde, teilen sich eine Parzelle. Bei den beiden Wohnhäusern, die wohl fast zeitgleich gebaut wurden, handelt es sich um ähnliche Bautypen, deren Optik sich nur durch die Verschieferung der Nr. 4, das lediglich ein stark verändertes Fachwerkerdgeschoss offen zeigt, unterscheidet. Die Nr. 6 ist dagegen vollständig fachwerksichtig mit Ausnahme des großen, übergiebelten, verschieferten Zwerchhauses. Über einem stark veränderten Erdgeschoss erheben sich zwei Wohngeschosse mit dichtem Fachwerkgefüge, flachen Streben, Winkelhölzern und gegenläufigen Fußbändern sowie Feuerböcken in den Brüstungsfeldern der Fenster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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