Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das auf nahezu quadratischem Grundriss errichtete zweigeschossige Fachwerkhaus ist an drei Seiten freistehend und markiert die Abzweigung der Hintergasse von der Langgasse. Das Gebäude, dessen Erdgeschoss in jüngerer Zeit vollständig verändert wurde, wurde um 1700 errichtet. Das Obergeschoss unter seinem flachen Walmdach zeigt noch heute ein dichtes, rein konstruktives Fachwerkgefüge, das lediglich durch Dreiviertelstreben mit Winkelhölzern an den Bund- und Eckständern verziert ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |