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In der mittelalterlichen Stadt werden die Straßenräume durch klare Raumbegrenzungen gebildet. Straßen- und Baufluchten sind nicht gradlinig, sondern durch Biegungen, Knicke und Versätze gegliedert. Die so gebildeten differenzierten Raumkanten sind durch unterschiedliche Gebäudegrößen und -stellungen geprägt. Diese Prinzipien zeigen sich besonders bei den dicht bebauten südlichen und westlichen Bereichen der Wetzlarer Altstadt. Prinzipiell ähnlich versuchte man auch die bereiche der Stadt zu gliedern, die nur locker bebaut sind. Konnte man aufgrund des Fehlens einer geschlossenen Blockrandbebauung die Straßenräume nicht durch Gebäude gliedern und klar begrenzen, so wurden statt dessen die großen Parzellen zueinander und zu den Straßen hin mit Bruchsteinmauern eingefriedet. Diese zur Raumgliederung errichteten Bruchsteinmauern prägen noch an vielen Stellen das Bild der Stadt.
In Wetzlar lassen sich drei funktional unterschiedliche Gruppen historischer Stadtmauern bestimmen.
Eine erste Gruppe bilden die Reste der ehemaligen Stadtmauer, die noch in weiten Teilen die historische Altstadt umgeben.
Eine weitere Gruppe sind die historischen Stützmauern, die aufgrund des Geländeprofiles an vielen Stellen der Stadt nötig waren, um ein terrassenartiges Bauen am Berghang zwischen dem Dom und der Lahnniederung zu ermöglichen (z. B. am Kornmarkt, Brodschirm, Domtreppe und hinter der Kirchgasse). Zu welcher der beiden ersten Gruppen ein Mauerrest zwischen Krämerstraße und Lahngasse gehört ist letztlich nicht zu klären.
Die letzte und am weitesten verbreitete Gruppe sind die Parzelleneinfriedungen. Diese zumeist schulterhohen Bruchsteinmauern dienten zur Abgrenzung der Parzellen gegenüber dem öffentlichen Straßenraum. Viele dieser Mauern blieben in der Altstadt Wetzlars erhalten und prägen bis heute das Straßenbild. Insbesondere in den östlichen Teilen der Altstadt auf dem ehemals stiftischen Grundbesitz der noch bis ins 19. Jahrhundert weitgehend unbebaut war und auch heute noch nur von freistehenden Gebäuden geprägt ist, die von Gärten und Freiflächen umgeben sind, blieben viele dieser Mauern erhalten (Lottestraße, Pfaffengasse, Pariser Gasse und Kalergasse). Ein weiterer Bereich der Stadt, der noch verschiedene Reste solcher Einfriedungsmauern zeigt, ist der Süden der Altstadt zwischen Obertorstraße und Nauborner Straße, der traditionell von großen, bis zur Stadtmauer reichenden Parzellen geprägt ist, die teilweise noch über ihre ursprünglichen Einfriedungen verfügen (Franziskanerstraße, Rosengasse, Jäcksburg und Butzbacher Gasse). In einigen Straßen sind die Bruchsteinmauern bis heute raumbildend und daher städtebaulich besonders wichig und erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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