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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Das zweigeschossige, traufständige massive Wohnhaus wurde um 1675 errichtet. Der schlichte, verputzte Baukörper wird lediglich durch die gefasten Sandsteinlaibungen der Fenster im Obergeschoss gegliedert. Die Tore im Erdgeschoss des Hauses wurden inzwischen zu Garagen umgebaut. Zwischen dem Haus Nr. 4 und dem linken Nachbargebäude befand sich ehemals eine freie Fläche, die in zwei Erweiterungsphasen, die an der Traufe und im Bereich des mit einem großen Zwerchhaus besetzten Satteldaches ablesbar sind, geschlossen wurde. In diesem Haus wurde 1807 der Volksliedforscher Ludwig Christian Erk geboren, von dem der Platz seinen Namen erhielt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |