Magdalenenhäuser Weg 100
Magdalenenhäuser Weg 100
Magdalenenhäuser Weg 100 um 1900
Magdalenenhäuser Weg 100 um 1900
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Magdalenenhäuser Weg 100
(Hofgut Magdalenenhausen)
Flur: 60
Flurstück: 71/1

Zur Burg Kalsmunt gehörte schon im späteren Mittelalter ein Wirtschaftshof, der seit 1324 auf der stadtabgewandten Seite des Kalsmunts bezeugt ist. Im Zuge des Verfalls der Burg durch häufige Besitzerwechsel und den letztendlichen Übergang an Hessen im 16. Jahrhundert kaufte Graf Bernhard III. von Solms-Braunfels das Hofgut. Der Name des Gutes geht auf die gegen Ende des 17. Jahrhunderts lebende Gräfin Magdalena von Solms-Braunfels zurück. Das heutige zweigeschossige, repräsentative Fachwerkhaus wurde im Jahre 1693 für die Gräfin errichtet. 1716 legte Graf Wilhelm Moritz um das Gut herum einen Tiergarten an, der aber schon um 1800 wieder aufgegeben wurde. Nach dem Tod der Gräfin Magdalena 1720 wohnte nur noch ein Förster und Verwalter auf dem Gut. 1810 erwarb der letzte Deutschordensamtmann Georg Buff aus Wetzlar das Anwesen. Im 19. Jahrhundert diente das Haus als Gaststätte und Ausflugslokal. Seit 1921 war das Gebäude, das nach dem Zweiten Weltkrieg der Bundesfinanzverwaltung gehörte, im Besitz der Stadt Wetzlar. Das zweigeschossige Fachwerkhaus unter einem steilen, verschieferten Satteldach wird zu beiden Seiten der Hauptfassade von geschosshohen Zwerchhäusern mit Walmdächern überhöht. An der linken Gebäudeseite ist rückwärtig ein zweigeschossiger Anbau in Fachwerk angesetzt. Der Hauptfassade sind ein eingeschossiger Anbau mit Walmdach sowie ein zweigeschossiger Anbau mit Walmdach, durch den die Erschließung des Gebäudes erfolgt, vorgelagert. Das Fachwerk zeigt die für das ausgehende 17. Jahrhundert typische dichte Fachwerkstruktur mit gebogenen Streben mit Winkelhölzern und gegenläufigen Fußbändern, Andreaskreuzen und durch Winkelhölzer gebildete Rautenfelder in den Fensterbrüstungen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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