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Das zweigeschossige auf L-förmigem Grundriss errichtete Wohnhaus entstand im Jahre 1901 nach Plänen des Maurermeisters Johann Heinz. Der hell verputzte Baukörper wird in den unteren beiden Geschossen lediglich durch Ziegelbänder an den Gebäudeecken und Fensterrahmungen gegliedert. Den rechten Winkel zwischen dem risalitartig vorspringenden linken Gebäudeteil und dem traufständigen rechten Teil füllt ab dem ersten Obergeschoß ein Dreiachtelerker aus, der bis in das Drempelgeschoß reicht und mit einer spitzen Turmhaube versehen ist. Das Drempelgeschoß und das Giebelfeld des linken Gebäudeteils wurden als Fachwerkkonstruktion errichtet, sind inzwischen aber verschiefert worden. Das Wohnhaus ist einer der letzten Vertreter der gründerzeitlichen Wohnbebauung der Moritz-Hensoldt-Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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