Moritz-Hensoldt-Straße 30
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Moritz-Hensoldt-Straße 30
  • Moritz-Hensoldt-Straße
Flur: 2
Flurstück: 133/7, 133/8

Das zweigeschossige Wohnhaus wurde um die Wende zum 20. Jahrhundert errichtet. Der ziegelsichtige Baukörper erhebt sich über einen flachen, leicht vorspringenden Sockelgeschoß. Die Fassaden sind durch helle Ziegelbänder im Bereich der Geschoßdecken und in Brüstungshöhe der Fenster gegliedert. Bogenansätze und Bogenstiche der flachen Segmentbögen der Fenster sind ebenfalls durch helle Ziegel abgesetzt. Der linke Gebäudeteil des traufständigen Hauses ist zu einem übergiebelten Risalit ausgebildet, dessen oberen Abschluss ein aufwändiges Freigespärre bildet.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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