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Zweckbau in konstruktivem Fachwerk mit geschweiften Knaggen und schiffskehlenartiger Ausarbeitung der Schwelle, 1. Hälfte 18. Jh. Zwei Eingänge, über der linken Tür den Erbauer zitierende Inschrift; alte geteilte Türen erhalten. Doppelfunktion, weil Ober- und Unterdorf jeweils ein Backhaus benutzten. Seltene Anlage im Ortsmittelpunkt. 2012 saniert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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