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Das zweigeschossige, giebelständige Wohnhaus mit hohem Mansarddach und Krüppelwalm wurde im Jahre 1912 nach Plänen des Architekten Jean Schmidt in den von diesem Planer bevorzugten Formen des Heimatstils errichtet. Die nur durch einen flachen Kastenerker gegliederte Hauptfassade wird von dem überkragenden Fachwerkgiebel optisch dominiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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